IMMOBILIEN­RECHT

Unser Fokus liegt seit jeher nicht in der gerichtlichen Auseinandersetzung, sondern in der vertraglichen Gestaltung des Miteinander von Menschen. Verträge sollen zusammenführen, nicht trennen. Jede vertragliche Gestaltung muss das Ziel haben, Vertragspartner zur Einhaltung der Vereinbarungen zu motivieren.

Liegenschaftskauf

Wer eine Immobile kauft kann, sich keine Fehler leisten.

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Grundbuch

Das Grundbuch ist die wichtigste unabhängige Quelle für alle Informationen über eine Liegenschaft.
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Grundverkehr: Ausländer­grundverkehr, grauer, grüner Grundverkehr

Nicht jeder kann jede Immobilie in Österreich kaufen oder sie als Ferienimmobilie nutzen.
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Bäuerliche Übergabsverträge, Agrarrecht, Bringungsanlagen

Übergabsverträge gestalten das weitere Zusammenleben zwischen den Generationen und nehmen die Erbfolge vorweg.
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Naturschutz

Vor dem Erwerb einer Immobilie im ländlichen Bereich sind immer auch naturschutzrechtliche Belange abzuklären.
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Mietrecht

Eine der komplexesten Rechtsmaterien in Österreich.
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Wohnungseigentum

Der Wohnungseigentumsvertrag verlangt Maßarbeit und muss für jedes Projekt eigens angepasst werden. Ein guter Wohnungseigentumsvertrag ermöglicht konfliktfreies Zusammenleben der Wohnungseigentümer und hebt den Wert der Immobilie.
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Zweitwohnsitz­nutzung

Die Nutzung von Immobilien zu Freizeitzwecken ist in Salzburg und Tirol besonders beliebt. Zweitwohnsitznutzung ist in den Fokus gerückt und wird strenger kontrolliert.

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Liegenschaftskauf braucht Sicherheit

Der Immobilienkauf funktioniert nicht ohne schriftlichen Vertrag. Aber schon das vom Makler vorgelegte Kaufanbot trifft wichtige Festlegungen und bindet den Erwerber an seine Erklärungen. Daher muss jedes Kaufanbot vor Ihrer Unterschrift von erfahrenen Spezialisten geprüft werden, um Sie vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren. Wir prüfen die Immobilie ausschließlich in Ihrem Interesse und klären Sie über alle Rechtsfolgen auf.

Treuhandschaft

Als Teilnehmer am elektronischen Treuhandbuch wickeln wir jeden Immobilienkauf mit größtmöglicher Sicherheit für Sie ab.

Grunderwerbsteuer

Jede Eigentumsveränderung im Grundbuch löst in Österreich Grunderwerbsteuer aus. Sie wird vom Rechtsanwalt online berechnet und direkt an das Finanzamt abgeführt.
Huber-Rechtsanwaelte-Immobilienrecht

Beim Kauf einer Immobilie ist die treuhändische Abwicklung der Kaufpreiszahlung(en) sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer von großem Vorteil, weil für den Verkäufer die Kaufpreiszahlung vor Grundbuchseintragung und für den Käufer die Eintragung ins Grundbuch sichergestellt ist. Verbunden mit einer Rangordnungsanmerkung im Grundbuch, die nur der Treuhänder verwenden kann, ist überdies sichergestellt, dass nach Vertragsunterzeichnung niemand sonst über die Immobilie verfügen kann. Die Immobilie kann daher nicht doppelt verkauft werden und der Verkäufer hat die Sicherheit, dass der Käufer nicht ins Grundbuch kommt, ohne den Kaufpreis tatsächlich bezahlt zu haben.

Liegenschaftsverträge mit nahen Angehörigen sind zwar nicht von der Grunderwerbsteuer befreit, aber lösen viel weniger Steuer aus. Alle Verträge über Immobilien zwischen Ehegatten, Eltern und (Enkel-)Kindern gelten als unentgeltlich, auch wenn eine Gegenleistung erfolgt. Damit kommen die niedrigeren Tarife für Liegenschaftsschenkungen zur Anwendung. Berechnet wird die Steuer anhand eines Pauschalwerts der Liegenschaft, der erfahrungsgemäß weit unter dem Verkehrswert liegt. Auch dadurch ergeben sich relativ niedrige Grunderwerbsteuerbeträge für Familienangehörige.

Im Grundbuch herrscht ein strenges Rangprinzip. Wer zuerst eingetragen wird, hat das Recht. Über Antrag des Liegenschaftseigentümers kann für den Verkaufsfall eine sogenannte Rangordnungsanmerkung im Grundbuch eingetragen werden. Das Gleiche kann auch für den Fall der Verpfändung der Liegenschaft erfolgen. Damit wird gesichert, dass das Eigentumsrecht oder Pfandrecht genau an die Stelle ins Grundbuch eingetragen werden, die vereinbart ist und spätere Eintragungen aus dem Grundbuch gelöscht werden können.

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Das Grundbuch richtig nutzen

Im Grundbuch sind alle vormaligen Eigentümer und die Kaufpreise, die sie seinerzeit für die Immobilie bezahlt haben, alle Belastungen und Pfandrechte zu finden. Wenn Sie sich für eine Immobilie interessieren, können wir für Sie diese Information rasch und ohne viel Aufwand besorgen. Kaufvertragsverhandlungen gelingen mit diesen Informationen oft leichter.

Rangordnung

Zur Absicherung der Durchführung kann damit ein Platz im Grundbuch reserviert werden.

Dienstbarkeiten

Nicht jede Liegenschaft hat eine gesicherte Zufahrt. Informieren Sie sich darüber vor Ihrer Unterschrift.
Das Grundbuch ist nach der Besichtigung der Liegenschaft die bedeutendste Erkenntnisquelle. Dort sind alle bisherigen Eigentümer, alle Belastungen und Rechte, die mit der Liegenschaft verbunden sind eingetragen. Dort sind auch alle Urkunden hinterlegt, die zu einer Eintragung im Grundbuch geführt haben. Früher wurde das Grundbuch tatsächlich als echtes Buch geführt. Schon seit längerem wird das Grundbuch in Österreich elektronisch geführt und kann von Zugangsberechtigte online abgefragt und neuere Urkunden elektronisch eingeholt werden.
Sie geben uns einfach die Adresse (oder falls bekannt die Grundstücksnummer) der Liegenschaft und wir besorgen schnell und unkompliziert online einen Grundbuchsauzug.
Für die Verbücherung des Eigentumsrechts an einer Immobilie im Grundbuch ist grundsätzlich eine Eintragungsgebühr von 1,1 Prozent des Kaufpreises zu bezahlen. Wenn die Liegenschaft mit einem Pfandrecht belastet werden soll, fallen weiters 1,2 Prozent des Wertes der Hypothek an.

Wer was kaufen darf, regeln Ausländer­grundv­erkehr, grauer und grüner Grundverkehr

Ausländergrundverkehr

EU-Bürger können Immobilien wie Inländer erwerben. Für alle anderen müssen spezielle Lösungen gefunden werden. Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.

Grüner Grundverkehr

Meint die Regeln über den Erwerb von land- oder forstwirtschaftlichen Liegenschaften. Nicht jeder kann bäuerliche Immobilien kaufen. Wir wissen, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und wie Genehmigungen erlangt werden können. Wenden Sie sich dazu vor dem Kauf an uns und nicht erst, wenn die Grundverkehrsbehörde Ihren Kaufvertrag abgelehnt hat.

Grauer Grundverkehr

Unter welchen Voraussetzungen in Salzburg, Tirol, Kärnten oder Oberösterreich Liegenschaften als Ferienimmobilie genutzt werden können, kann nur von erfahrenen Spezialisten beantwortet werden. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.

Huber-Rechtsanwaelte-Liegenschaftserwerb
Grundsätzlich sind EU-Bürger beim Liegenschaftserwerb den Inländern gleichgestellt, wenn sie sich auf eine der europäischen Grundfreiheiten beim Erwerb berufen. Die Regeln über die Zweitwohnsitznutzung sind auch für Inländer gleich.
Unternehmen, die in einem EU-Staat gegründet wurden, sind inländischen juristischen Personen gleichgestellt. Sie werden sogar insofern bevorzugt behandelt, als sie auch als EU-Gesellschaften gelten, selbst wenn sie Drittstaatsangehörigen gehören.
In Vorbehaltsgemeinden sind beim Erwerb von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen gegenüber dem Grundverkehrsbeauftragten Erklärungen abzugeben, wonach das Kaufobjekt als Hauptwohnsitz genutzt werden wird.
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Übergabsverträge für Landwirtschaften

Die Hofübergabe stellt für Übergeber und Übernehmer eine ganz besondere Herausforderung im Leben dar. Da braucht es juristische Spezialkenntnisse, aber auch Verständnis für die Situation von Landwirtschaften im aktuellen Umfeld. Wir bringen beides mit. Jede Übergabe muss auch die Erbfolge und die Rechte weichender Geschwister mit berücksichtigen, um später Streit zu vermeiden. Wir finden stets die für jede Familie passende Lösung.

Bringungsrechte

Wer denkt beim Ankauf einer Eigenjagd schon daran, dass Rechte an der Liegenschaft, wie das Recht einen bestimmten Weg zu benutzen, nicht aus dem Grundbuch hervorgehen.

Agrarverfahren

Bäuerliche Liegenschaften und viele Almen sind mit Agrarverfahren verbunden oder belastet. Wir haben zahlreiche Agrarverfahren begleitet und wissen damit umzugehen.

Als Landwirt im Sinne des Salzburger Grundverkehrsgesetzes gelten Personen, die entweder schon einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb selbst oder gemeinsam mit Familienangehörigen oder landwirtschaftlichen Dienstnehmer von einer bestehenden Hofstelle aus bewirtschaften oder dies nach dem Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken tun wollen und eine entsprechende landwirtschaftliche Ausbildung vorweisen können oder nach der Pflichtschule mehr als 5 Jahre entsprechend tätig waren, sodass eine hinreichende Befähigung zur Selbstbewirtschaftung gegeben erscheint.
Eine Eigenjagd wird durch Erwerb der Liegenschaften, auf denen sie liegt, übertragen. Wem das Jagdgebiet mit einer bestimmten Mindestgröße gehört, dem steht auch das Jagdrecht daran zu. Der Grundeigentümer hat auch die Verpflichtung die Jagd gesetzeskonform zu organisieren, wenn er sie nicht selbst ausüben möchte.

Ja, das ist durchaus noch üblich. Gegenleistungen können und sollen bei der Übergabe von Bauerngütern in der Familie vereinbart werden. Meist wird jedoch nur noch die Wohnnutzung samt dem Recht, einen Teil des Gartens zu bewirtschaften, vereinbart. Es sollten keine Leistungen vereinbart werden, die die Übernehmer nicht erfüllen können, wie zum Beispiel persönlich zu erbringende Pflegeleistungen. Die Übergeber sind gut beraten, sehr genau zu definieren, wie sie sich ihr Leben auf dem Hof nach der Übergabe vorstellen.

Naturschutzbelange sind beim Liegenschaftskauf zu berücksichtigen

Naturschutzbehörden und Landesumweltanwaltschaft (LUA) haben oft ein wichtiges Wort mitzureden, wenn es darum geht, was mit einer Immobilie passieren soll. Vor jedem Kauf einer größeren Liegenschaft sind naturschutzrechtliche Belange zu prüfen und gegebenenfalls behördliche Genehmigungen einzuholen. Wir klären das gerne für Sie ab.

Länderrecht

Was in Oberösterreich erlaubt ist, kann in Salzburg streng verboten sein. Naturschutz ist Ländersache und wird in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt.

Bauen im Grünland

Auch im Grünland kann gebaut werden. Wir beraten Sie gerne über die Voraussetzungen und Genehmigungsverfahren, die einzuhalten sind, um Ihr Ziel zu erreichen.
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Klare Regeln für Vermieter und Mieter

Kaum etwas bereitet Wohnungseigentümern mehr Kopfzerbrechen, als die Frage, ob der Mietvertrag über ihre Wohnung beendet werden kann. Viele scheuen sich aus Furcht vor Mieter- oder Kündigungsschutz ihre Wohnung zu vermieten. In Zeiten drohender Leerstandsabgaben ist das keine Option. Mietverträge, die von erfahrenen Spezialisten erstellt werden, schützen die Interessen der Eigentümer.

Befristete Mietverträge

Korrekt befristete Mietverträge können ordnungsgemäß beendet werden.

Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes

Mietverträge für Objekte, die unter das Mietrechtsgesetz fallen, werden vollständig anders beurteilt. Die wichtigste Frage vor Abschluss jedes Mietvertrages ist, ob das MRG mit seinem Mieterschutz zur Anwendung kommt.

Das Mietrechtsgesetz kommt entweder zur Gänze oder in Teilen zur Anwendung. Das MRG gilt vor allem für Wohnungen und Geschäftsräume. Es kommt in manchen Fällen auch auf einzelne Häuser und sogar Bauernhäuser zur Anwendung. Die exakte Abgrenzung, ob die Mieterschutzbestimmungen des MRG zur Gänze oder in Teilen anzuwenden sind, bereitet auch Fachleuten oft große Probleme. Hier ist Spezialwissen gefragt.

Ein Mieter kann den Mietvertrag seiner Wohnung, sofern er nicht befristet abgeschlossen wurde, nach einer Mindestdauer von einem Jahr mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsletzten mit eingeschriebenen Brief an den Vermieter kündigen. Der Vermieter kann das im Anwendungsbereich des MRG nur gerichtlich und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – Kündigungsgründe – tun.

Dann sollten Sie sich sehr rasch an einen versierten Anwalt wenden. Wenn ein qualifizierter Rückstand besteht, kann auch das Mietverhältnis zur Auflösung gebracht werden. Wenn der Mieter nicht mehr zahlen kann und die Räumung erfolgen muss, sollten Sie keine Zeit verlieren oder sich vertrösten lassen. Ein Räumungsverfahren dauert mehrere Monate. Ihr Anwalt weiß wie hier vorzugehen ist.

Auf ewig verbunden, 
das Wohnungseigentum

Der Wohnungseigentumsvertrag verlangt Maßarbeit und muss für jedes Projekt eigens angepasst werden. Ein guter Wohnungseigentumsvertrag ermöglicht konfliktfreies Zusammenleben der Wohnungseigentümer und hebt den Wert der Immobilie.

Änderungen im Wohnungseigentum

Photovoltaik, Markisen und Ladestationen können neuerdings leichter durchgesetzt werden. Wir wissen wie.

Parifizierung

Die Neubegründung oder Änderung des Wohnungseigentums darf nur von erfahrenen Spezialisten erfolgen. So sollen spätere Missverständnisse und Probleme innerhalb der Wohnungseigentumsgemeinschaft vermieden werden.

Huber-Rechtsanwaelte-Vertrag
Huber-Rechtsanwaelte-Salzburg-Immobilien-Recht

Verschärfte Spielregeln bei Zweitwohnsitznutzung

Wenn Gebäude oder Wohnungen nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken verwendet werden, liegt Zweitwohnsitznutzung vor. Regeln darüber variieren in den einzelnen Bundesländern und sind in Salzburg und Tirol sehr streng.

Nutzung durch gesetzliche Erben

Kinder oder Ehegatten, die Häuser oder Wohnungen erben, unterliegen weniger strengen Regeln bezüglich der Zweitwohnsitznutzung.

Behördliche Überprüfungen

In Tirol und Salzburg wird die Einhaltung der Zweitwohnsitzregeln aktuell besonders streng geprüft. Wenden Sie sich unbedingt an Spezialisten, wenn die Nutzung Ihrer Ferienimmobilie überprüft wird.

Einen Zweitwohnsitz können Sie grundsätzlich überall haben. Wichtig ist, dass – von Ausnahmen abgesehen – an dieser Wohnadresse jemand seinen Hauptwohnsitz hat und tatsächlich als Hauptwohnsitz nutzt. Wenn das nicht gegeben ist, muss geprüft werden, ob eine Zweitwohnsitznutzung der betreffenden Wohnung gesetzlich zulässig ist. Das ist in Salzburg nur in ausgewiesenen Zweitwohnsitzgebieten oder in Wohnungen zulässig, die schon vor dem 1. März 1993 an Wochenenden oder zu Ferienzwecken zulässigerweise genutzt wurden. Weitere Ausnahmeregeln gelten für gesetzliche Erben, die eine Wohnung oder ein Haus von Todes wegen erworben haben.

In Tirol haben die Gemeinden vor allem im Bereich Kitzbühel eine eigene Verwaltungseinheit mit der Kontrolle der Einhaltung von Zweitwohnsitzregeln beauftragt. In Salzburg kann die Gemeinde solche Kontrollen veranlassen und dabei sogar Daten von Versorgungsbetrieben für Strom, Müllabfuhr oder Wasser erheben. Noch sind diese Kontrollen in Salzburg nicht sonderlich effizient.

Ja, eine Wohnung oder auch ein Haus gar nicht zu nutzen und leerstehen zu lassen ist erlaubt. Es existiert kein Zwang zum Vermieten. Allerdings fällt bei längerem Leerstand eine öffentliche Abgabe an die Gemeinde an. Gegenstand dieser Wohnungsleerstandsabgabe sind Wohnungen, bei denen nach den Daten des Zentralen Melderegisters an mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr kein Wohnsitz gemeldet ist. Die Abgabenhöhe beträgt abhängig von der Wohnungsgröße zwischen € 800 und € 5000 pro Jahr.

Experten für Immobilienrecht

Gemeinsam durften wir eine Vielzahl von Immobilientransaktionen mit unserem Fachwissen erfolgreich begleiten und dabei maßgeschneiderte Lösungen anbieten, die auf die spezifischen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind.

RA-Mag-Isabella-Holzleitner-Vincetic-LLB-oec
Mag. Isabella Holzleitner-Vincetić LLB.oec
Mag. Markus Huber Rechtsanwalt für Medizinrecht, Recht für Ärzte in Salzburg

Mag. Markus Huber