Unternehmensgründung & Gesellschaftsform
Von der Gewerbeberechtigung zum Gesellschaftsvertrag
Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
Maßarbeit für Ihr Unternehmen
Unternehmenskauf
Man muss das Rad nicht neu erfinden: Unternehmen erfolgreich übernehmen
Unternehmensnachfolge
Rechtzeitig Ihre Nachfolge planen und Nachfolger mit einbinden
Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, Gesellschafterausschluss
Wenn es doch einmal hackt. Konsequente Rechtsdurchsetzung.
Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
Vertragsrecht: Lieferantenverträge, Dienstverträge, AGB
Wir übernehmen den Papierkram
Nicht jede Kleidergröße passt. Auch Unternehmen benötigen Maßarbeit. Wir passen die Rechts- und Gesellschaftsform Ihrem Unternehmen und nicht Ihr Unternehmen vorgefertigten Standardverträgen an.
Als Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist – wie der Name verrät – die persönliche Haftung auf die Stammeinlage beschränkt. Wenn diese zur Gänze einbezahlt wurde, haftet der Gesellschafter darüber hinaus nicht mehr. Dieses Prinzip gilt auch in der Insolvenz der Gesellschaft. Anders sieht es für den Geschäftsführer einer GmbH aus. Er hat seine Aufgabe entsprechend den Gesetzen sorgfaltsgemäß zu erfüllen. Wenn er seine Verpflichtung schuldhaft verletzt, kann er persönlich zur Haftung herangezogen werden.
Ja, auch eine juristische Person, wie eine GmbH kann Stifter einer österreichischen Privatstiftung sein. Allerdings kann sie sich nicht das Widerrufsrecht an der Stiftung vorbehalten, das steht nur natürlichen Personen zu. Es sollten daher stets eine natürliche Person gemeinsam mit einer Stiftergesellschaft mit beschränkter Haftung als Stifter einer Privatstiftung fungieren.
Die reinen Gründungskosten ohne jede anwaltliche Beratung und Formulierung des Gesellschaftsvertrages belaufen sich auf rund € 1.300 an Gebühren für Notar und Firmenbuch.
Gesellschaftsverträge sind der Anzug für Ihr Unternehmen. Davon hängt Ihr Auftreten ab. Sowohl vor Kunden als auch Steuerbehörden. Vor- und Nachteile gilt es frühzeitig anzusprechen und Anpassungen für die Zukunft vorzunehmen.
Was dort eingetragen ist, gilt. Das Firmenbuch ist auch eine wichtige Quelle, um Ihre Partner und Konkurrenten einzuschätzen.
Wenn Sie ein Unternehmen gemeinsam mit Partnern gründen und betreiben wollen, wenn Sie Investoren oder Mitarbeiter gleich oder später beteiligen wollen oder wenn Sie Ihre unternehmerische Haftung begrenzen wollen und daher eine GmbH brauchen, benötigen Sie einen auf Ihre Ziele und Wünsche abgestimmten Gesellschaftsvertrag. Nehmen Sie keine Muster aus dem Internet. Für Ihr Unternehmen brauchen Sie Besseres.
Eigentlich alles. Er sollte primär zur aktuellen Situation Ihres Unternehmens passen, aber auch angestrebte zukünftige Entwicklungen berücksichtigen. Der Vertrag sollte die Aufnahme weiterer Gesellschafter erlauben, sodass das Zusammenwirken mit Partnern samt Konfliktlösungen geregelt werden müssen. Selbst der Weiterverkauf und die Unternehmensnachfolge sollten berücksichtigt werden, um entsprechend vorzusorgen.
Bei einer Due Diligence wird das gesamte Unternehmen durchleuchtet. Alle Kunden- und Lieferantenbeziehungen, Zahlungsflüsse und Verträge werden streng geprüft. Dazu ist es erforderlich, alle entsprechenden Daten zugänglich zu machen, was Geheimhaltungsvereinbarungen und klare Regeln, wie die Prüfung abläuft, voraussetzt. Ebenso sollten zuvor Zielvorstellungen der Vertragsparteien definiert werden, um rechtzeitig „deal breaker“ identifizieren zu können.
Ja, auch Einzelunternehmen können übergeben oder verkauft werden. Das Unternehmen wird als strukturiertes Bündel von Rechten und Pflichten verstanden, die an Dritte übergeben werden können. Die Vertragspartner des Unternehmers müssen allerdings damit einverstanden sein, damit wirklich alle Rechte auf die Nachfolge übergehen und der Übergeber aus der Haftung entlassen wird.
Klare Regeln im Gesellschaftsvertrag können Missverständnisse und Probleme zwischen den Gesellschaftern vermeiden und Lösungen aufzeigen.
Wenn die gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich wird, ist konsequente Rechtsverfolgung gefragt. Lassen Sie das Profis erledigen.
Im Personengesellschaftsrecht ist die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen nur rudimentär verankert. Klare Regeln vorzusehen kann Abhilfe schaffen.
Wer, wann, was beschlossen hat, muss aus dem – sicherheitshalber schriftlich abzufassenden – Gesellschafterbeschluss hervorgehen.
Bestimmte Gesellschafterbeschlüsse müssen binnen einer Frist gerichtlich angefochten werden. Daher sollte unbedingt rasch entsprechend kompetenter Rat von Spezialisten eingeholt werden.
Aus der allgemeinen Treuepflicht des Dienstnehmers wird abgeleitet, dass er über die ihm bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse des Dienstgebers Verschwiegenheit zu bewahren hat. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht allerdings grundsätzlich nur für die Dauer des Dienstverhältnisses. Es ist daher zu empfehlen, die Verschwiegenheitspflicht der Dienstnehmer auch über das Ende der Beschäftigung hinaus vertraglich – entsprechend gültig – im Dienstvertrag zu regeln.
Wir begleiten KMU und Familienunternehmen sowie Stiftungen über lange Zeiträume und sind Ansprechpartner für sämtliche unternehmerischen Entscheidungen. Dabei arbeiten wir im Bedarfsfall auch mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und ausländischen Kollegen zusammen.
Mag. Markus Huber
Huber Rechtsanwälte
RA Mag. Markus Huber
RA Mag. Isabella Holzleitner-Vincetić LLB.oec
Schwarzstraße 21, 5020 Salzburg, Österreich
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