Wissenwertes

Haftung des Gynäkologen und des Radiologen für verspäteten Behandlungs-beginn bei einem Mammakarzinom

Nach einer erst kürzlich ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes kann einem gewährleistungsrechtlich erhobenen Preisminderungsanspruch nicht mit Irrtumsanfechtung wegen gemeinsamen Irrtums begegnet werden.

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Preisminderung versus Einrede des gemeinsamen Irrtums

Nach einer erst kürzlich ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes kann einem gewährleistungsrechtlich erhobenen Preisminderungsanspruch nicht mit Irrtumsanfechtung wegen gemeinsamen Irrtums begegnet werden.

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Ärztliche Aufklärung einen Tag vor einer folgenschweren und nicht dringenden Operation ist zu spät.

Die ärztliche Aufklärung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass dem Patienten eine angemessene Überlegungsfrist bleibt. Wie lange vorher die umfassende Operation Aufklärung zu erfolgen hat, hängt von den Umständen des Einzel-falls insbesondere von der Dringlichkeit der ärztlichen Behandlung ab.

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Das Neue Grace-Period-Gesetz

Gute Nachrichten für Familienunternehmen: Das Grace-Period-Gesetz tritt mit Ende des Jahres in Kraft. Damit werden Erleichterungen für Betriebsübergaben in der BAO und Gewerbeordnung geschaffen. Im Bereich des Steuerrechts wird für Unternehmer und Unternehmerinnen die Möglichkeit geschaffen, während des Übergabeprozesses durch die Abgabenbehörde begleitet zu werden. Diese Möglichkeit steht nur Fami-lienunternehmen zu.

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Unkenntnis des Grundbuchstandes hindert die Ersitzung eines Wohnungseigentumsobjekts nicht

Nach der Entscheidung des OGH zu 10 Ob 20/23y vom 13.02.2024 ist auch bei der Ersitzung eines Wohnungseigentumsobjekts der Ersitzungswerber ohne Verdachts-momente nicht verpflichtet, sich über den tatsächlichen Grundbuchstand oder den Wohnungseigentumsvertrag Kenntnis zu verschaffen. Weil das Vorliegen von Ver-dachtsmomenten allerdings von einer Einzelfallbetrachtung abhängig ist, wird es auch weiterhin sinnvoll sein, beim Kauf von Wohnungseigentumsobjekten den Grundbuchstand genauestens zu prüfen.

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Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentumswerbers besteht auch für Mängel an allgemeinen Teilen des Hauses

Das Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentumswerbers im Falle mangelhafter Bauleistungen beschränkt sich nicht auf die letzte Rate des Ratenplans laut Bauträ-gervertragsgesetz, sondern kann auch frühere Raten umfassen und zur Durchsetzung der Mängelbehebung (auch) an allgemeinen Teilen des Hauses genutzt werden.

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