Neue Facharztausbildung für Allgemein- und Familienmedizin

Facharztausbildung für Allgemein- und Familienmedizin einstimmig beschlossen.

Die für die Einführung der Fachärztin bzw. des Facharztes für Allgemeinmedizin und Familienmedizin erforderliche gesetzliche Grundlage wurde im Parlament beschlossen. Für das neue Sonderfach ist eine insgesamt fünfjährige Ausbildung (neun Monate Basisausbildung und 51 Monate fachärztliche Ausbildung) vorgesehen, mit der frühestens ab 1. Juni 2026 begonnen werden kann.

Der Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin soll die erste Anlaufstelle für sämtliche gesundheitlichen Anliegen sein. Das Aufgabengebiet des neuen Sonderfachs ist breit gefächert und umfasst die ganzheitliche, kontinuierliche und koordinative medizinische Betreuung des gesamten menschlichen Lebensbereiches, was auch durch den Zusatz „Familienmedizin“ im Titel zum Ausdruck kommen soll.

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