Haftung des Gynäkologen und des Radiologen für verspäteten Behandlungs-beginn bei einem Mammakarzinom
Nach einer erst kürzlich ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes kann einem gewährleistungsrechtlich erhobenen Preisminderungsanspruch nicht mit Irrtumsanfechtung wegen gemeinsamen Irrtums begegnet werden.