Neue Gesellschaftsform:
Flexible Kapitalgesellschaft

Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG, auch Flexible Company oder FlexCo) wurde im Jahr 2023 neu eingeführt. Sie ist eine Form der Kapitalgesellschaft, die besonders für Startups und Gründer in der Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bieten soll.

 

Wenn das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) keine abweichenden Regelungen trifft, gelten die Bestimmungen für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Gesellschaft ist juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie kann Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und geklagt werden. Anders als Personengesellschaften (OG, KG etc.) kann eine FlexKapG auch nur durch eine Person errichtet werden. Das Stammkapital, das durch die Gesellschafter aufzubringen ist, muss mindestens 10.000 EUR betragen. Der Mindestbetrag für die Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter beträgt lediglich 1 Euro – statt 70 Euro bei der GmbH. Eine Teilung von Geschäftsanteilen ist zulässig. Unternehmenswert-Anteile sind eine Sonderform des Stammkapitals und ermöglichen eine vereinfachte Form der Mitarbeiter-Beteiligung. Häufig besteht deren Wunsch, am erhofften wirtschaftlichen Erfolg teilzuhaben, insb. beim gewinnbringenden Verkauf des Startups an Investoren. Unternehmenswert-Beteiligte haben nur sehr eingeschränkte Rechte wie Aktionäre von stimmrechtslosen Vorzugsaktien. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf ihren Anteil am Bilanzgewinn, sie verfügen aber über kein Stimmrecht.

 

Für die Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen reicht die Einhaltung der Schriftform (kein Notariatsakt notwendig). Vor der erstmaligen Übernahme solcher Anteile durch Mitarbeiter sind diese umfangreich in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht zu belehren. Für diese Form Mitarbeiterbeteiligung gelten spezielle steuerlicher und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen. Im Gesellschaftsvertrag ist vorzusehen, dass die Unternehmenswert-Beteiligten ein Mitverkaufsrecht haben, wenn die Gründungsgesellschafter ihre Anteile mehrheitlich veräußern. Der Gesellschaftsvertrag kann die Geschäftsführung ermächtigen, das Stammkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Einlagen zu erhöhen. Dieses genehmigte Kapital kann für Startups nützlich sein, etwa für den sukzessiven Beitritt von Investoren und Beteiligungsprogrammen für Mitarbeiter.

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