Eltern haften für ihre – erwachsenen – Kinder!

Die Tücken des Pflegegebührenersatzes nach dem Salzburger Krankenanstaltengesetz:

Die Kosten einer Behandlung in öffentlichen Spitälern übernimmt in aller Regel der Sozialversicherungsträger. Wenn allerdings weder der Salzburger Krankenanstaltenfonds oder ein Sozialversicherungsträger noch eine private Krankenversicherung für die Anstaltspflege eines Patienten aufkommt, hat der Patient die Pflegegebühren bzw LKF-Gebühren und Sondergebühren selbst zu bezahlen, wenn nicht eine andere Person für ihn zur Zahlung verpflichtet ist.

Nach dem SKAG sind unterhaltspflichtige Eltern auch erwachsener Kinder an deren Stelle zur Bezahlung aller Krankenhauskosten verpflichtet, wenn die Kinder – aus welchen Gründen auch immer – weder bei den Eltern mitversichert noch selbst krankenversichert sind.

Wenn Personen weder einer Erwerbstätigkeit nachgehen noch studieren oder eine Schule besuchen, fallen sie aus der Sozialversicherungspflicht. Sofern ihre Eltern noch Unterhaltspflichten treffen, weil ihr Kind noch nicht zur Gänze selbsterhaltungsfähig ist, müssen Sie für die Anstaltspflege ihrer – erwachsenen – Kinder zur Gänze aufkommen. Derartige Kosten können beispielsweise infolge eines Unfalls leicht in die Zigtausende gehen.

Der Gesetzgeber in Salzburg hat sich für eine besonders schwerwiegende Variante des Kostenersatzes der Unterhaltsverpflichteten entschieden, da es dabei weder auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern noch darauf ankommt, ob sie ihre Unterhaltspflicht durch Geldleistung bereits zur Gänze erfüllt haben. Sobald eine Unterhaltsverpflichtung angenommen wird, können Spitäler den Eltern Pflegegebühren direkt vorschreiben und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren einheben. Dabei ist der Krankenanstaltenträger nicht wie in anderen Bundesländern verpflichtet, zu versuchen, zuerst die Kosten beim Patienten selbst einzuheben.

Eltern tun daher gut daran, stets im Auge zu behalten, ob ihre erwachsenen Kinder selbst entsprechend sozialversichert bzw. noch bei ihnen mitversichert sind.

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