Huber Rechtsanwälte Logo schwarz HR

Eltern haften für ihre – erwachsenen – Kinder!

Nach dem SKAG sind unterhaltspflichtige Eltern auch erwachsener Kinder an deren Stelle zur Bezahlung aller Krankenhauskosten verpflichtet, wenn die Kinder – aus welchen Gründen auch immer – weder bei den Eltern mitversichert noch selbst krankenversichert sind.

Aktuelles.

Ärztliche Aufklärung bei kognitiv eingeschränkten Personen

Weiterlesen »

Ungleiche Werbebeschränkung für Zahnärzte und Zahnambulatorien

Weiterlesen »